Nichtbeförderung (Überbuchung): sofortiger Anspruch auf Entschädigung
Wenn Sie ein gültiges Ticket hatten, rechtzeitig eingecheckt haben und trotzdem nicht mitfliegen durften — typischerweise wegen Überbuchung —, haben Sie nach EU261 sofort Anspruch auf Entschädigung. Es gibt keine 3-Stunden-Schwelle, und „außergewöhnliche Umstände“ sind bei Überbuchung keine zulässige Ausrede.
Freiwillige vs. unfreiwillige Nichtbeförderung
Airlines müssen zuerst nach Freiwilligen fragen und dafür ausgehandelte Leistungen anbieten. Wenn Sie sich freiwillig melden, gilt die Vereinbarung, die Sie aushandeln — verhandeln Sie hart und lassen Sie sich alles schriftlich geben.
Meldet sich niemand freiwillig und werden Sie unfreiwillig abgewiesen, gelten die festen EU261-Beträge automatisch: 250 / 400 / 600 € nach Distanz, plus Erstattung oder Umbuchung, plus Betreuung.
Häufige Sonderfälle
Herabgestuft statt abgewiesen? Ihnen stehen je nach Distanz 30–75 % des Ticketpreises als Rückzahlung zu.
Nichtbeförderung wegen angeblich zu spätem Check-in oder Dokumentenproblemen, die Sie bestreiten? Sichern Sie Beweise (Fotos der Warteschlange, Zeitstempel, Bordkarte) — mit Belegen sind solche Fälle oft erfolgreich.
Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht
Ein Entschädigungsdienst prüft Ihre Flugdaten, reicht die Forderung ein und setzt sie gegenüber der Airline durch — notfalls auch vor Gericht.
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