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Flugverspätung? Ihre Rechte auf Entschädigung nach EU261

Wenn Ihr Flug sein Endziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung erreicht hat, haben Sie nach EU261 Anspruch auf eine feste Ausgleichszahlung — 250, 400 oder 600 € pro Passagier je nach Flugdistanz. Es spielt keine Rolle, wie günstig das Ticket war, und Gutscheine ersetzen nicht Ihr Recht auf Geld.

Die 3-Stunden-Regel

Entscheidend ist die Verspätung bei der ANKUNFT, nicht beim Abflug — gemessen, wenn sich die Flugzeugtür an Ihrem Endziel öffnet. Ein Flug, der 3 Stunden verspätet startet, aber mit 2 h 55 min Verspätung ankommt, begründet keinen Anspruch; einer, der 2 Stunden verspätet startet und mit 3 h 05 min Verspätung ankommt, schon.

Bei Anschlussflügen auf einer Buchung wird die Verspätung am ENDziel gemessen. Eine Verspätung von 40 Minuten, durch die Sie Ihren Anschluss verpassen und 5 Stunden zu spät ankommen, berechtigt zur vollen Entschädigung.

Wie viel Ihnen zusteht

Bis 1 500 km: 250 €. Zwischen 1 500 und 3 500 km: 400 €. Über 3 500 km: 600 € (halbiert auf 300 €, wenn Sie weniger als 4 Stunden verspätet angekommen sind).

Die Entschädigung gilt pro Passagier, einschließlich Kindern mit bezahltem Sitzplatz. Einer vierköpfigen Familie mit Verspätung auf einer Thailand-Reise können 2 400 € zustehen.

Während Sie warten: Anspruch auf Betreuung

Ab 2 Stunden Verspätung (Kurzstrecke) muss die Airline Mahlzeiten, Erfrischungen und Kommunikationsmöglichkeiten stellen. Bei Verspätung über Nacht: Hotel und Transfer. Tut sie das nicht, zahlen Sie selbst, bewahren Sie die Belege auf und fordern Sie die Erstattung zusätzlich zur Entschädigung.

Wann die Airline nicht zahlen muss

Außergewöhnliche Umstände: Unwetter, Beschränkungen der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken, versteckte Fabrikationsfehler. In diesen Fällen erhalten Sie weiterhin Betreuung und Umbuchung, aber keine Ausgleichszahlung.

NICHT außergewöhnlich (Sie können weiterhin fordern): die meisten technischen Defekte, Probleme in der Crew-Planung, Streiks des eigenen Airline-Personals und in vielen Fällen auch Folgeverspätungen aus dem früheren Umlauf des Flugzeugs. Airlines strapazieren die Ausrede „außergewöhnlich“ routinemäßig — es lohnt sich, das anzufechten.

Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht

Ein Entschädigungsdienst prüft Ihre Flugdaten, reicht die Forderung ein und setzt sie gegenüber der Airline durch — notfalls auch vor Gericht.

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